Protokoll Gemeindeversammlung vom 30. November 2020Bekanntmachung (§ 115 Stimmrechtsgesetz) Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 30. November 2020, nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. 6294 Ermensee, 4. Dezember 2020 Gemeinde Ermensee Dokument Protokoll_Gemeindeversammlung.pdf (pdf, 568.3 kB) Datum der Neuigkeit 4. Dez. 2020
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