Ortsplanungsrevision - Unterlagen öffentliche AuflageAmtliche AnzeigeIm Sinn der §§ 6 und 61 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern werden folgende Bestandteile der Ortsplanungsrevision während 30 Tagen, vom 8. Februar 2010 bis 9. März 2010, auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich aufgelegt: Zonenplan Bau- und Zonenreglement Erschliessungsrichtplan Richtplan öffentliche Fusswege. Gemäss § 85 des Planungs- und Baugesetzes gelten der geänderte Zonenplan und die neuen Bau- und Nutzungsvorschriften im Bau- und Zonenreglement vom Tag der öffentlichen Auflage an als Planungszone. Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, gegen den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement, den Richtplan öffentliche Fusswege und den Erschliessungsrichtplan beim Gemeinderat Ermensee schriftlich und begründet einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Datum der Neuigkeit 5. Feb. 2010
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