Protokoll Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023Bekanntmachung (§ 115 Stimmrechtsgesetz) Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 14. Juni 2023, nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. 6294 Ermensee, 26. Juni 2023 Dokument Protokoll_Gemeindeversammlung.pdf (pdf, 1230.9 kB) Datum der Neuigkeit 26. Juni 2023
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