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Genehmigung Gesamtrevision Ortsplanung

Am 4. Juli 2023 hat der Regierungsrat die an der Gemeindeversammlung vom 5. September 2022 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement und dem Teilzonenplan Gewässerraum, genehmigt. Im Genehmigungsentscheid wurde die Gemeinde angewiesen, den an der Gemeindeversammlung noch nicht beschlossenen Gewässerraum am Aabach ausserhalb der Bauzone innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheides festzulegen. Zudem wurde die Gewässerraumfestlegung im Bereich des Wildtierkorridors am Hinter Reingraben und am Gärbibach nicht genehmigt. Über diese Gewässerräume wird der Regierungsrat in einem separaten Entscheid Beschluss fassen. Der kommunale Erschliessungsrichtplan, Teil Fusswege, wurde vom Regierungsrat ebenfalls genehmigt.

Mit dieser Gesamtrevision wird das neue kantonale Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und der Gesamthöhe und damit zusammenhängend mit der neuen Einteilung der Bauzonen umgesetzt. Im Weiteren hat Ermensee als Rückzonungsgemeinde mit der Ortsplanungsrevision den Auftrag aus der kantonalen Rückzonungsstrategie erfüllt und die erforderlichen Rückzonungen vorgenommen.



Datum der Neuigkeit 11. Juli 2023