Neue Leistungen der Ausgleichskasse LuzernBetreuung von Angehörigen Ihre Angehörigen unterstützen und betreuen Sie regelmässig und unentgeltlich? Dann haben Sie möglicherweise ab 1. Januar 2024 Anspruch auf eine Anerkennungszulage und einen Gutschein für Entlastungsangebote. Der Kanton Luzern führt folgende neue Leistungen ein: Anerkennungszulage für betreuende Angehörige Die Anerkennungszulage beträgt CHF 800.00 pro Kalenderjahr. Dieser Betrag wird von der Ausgleichskasse direkt an die betreuenden Angehörigen ausbezahlt. Die betreute Person kann maximal zwei betreuende Angehörige benennen. Diesen wird dann je die Hälfte ausbezahlt. Wird nur eine betreuende Person angegeben, erhält diese die ganze Anerkennungszulage. Gutschein für Entlastungsangebote Die betreute Person erhält jährlich einen Gutschein im Wert von CHF 1'200.00. Dieser gilt für verschiedene Angebote: Hilfe im Alltag und im Haushalt, Besuchsdienst, Entlastungsdienst, Palliativbegleitung, stationärer Entlastungsplatz (Ferienplatz, Notfallplatz, Tages- oder Nachtplatz). Das Ziel ist, die betreuenden Angehörigen zu entlasten. Der Kanton Luzern führt eine Liste, bei welchen Leistungserbringern der Gutschein eingelöst werden kann. Wer hat Anspruch? Es gibt einige Bedingungen, damit ein Anspruch auf die Zulage und den Gutschein besteht. Berechtigt ist die betreute Person. Sie muss folgende Bedingungen erfüllen:
Eine Anmeldung ist ab Anfang Januar 2024 online möglich. Die Anmeldung gilt gleichzeitig für die Zulage und den Gutschein. Egal, wann die Anmeldung erfolgt, die Zulage sowie der Gutschein gelten für das ganze Jahr. Eine Anmeldung muss jedes Jahr wieder neu eingereicht werden. Die Auszahlung der Zulage erfolgt direkt an die betreuende Person. Der Gutschein wird an die betreute Person zugesendet. Weitere Informationen sowie die Online-Anmeldung finden Sie unter: www.was-luzern.ch/betreuung-angehoerige Datum der Neuigkeit 1. Jan. 2024
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