Kontroll- und Messpflicht bei Feuerungen wird angepasstAuf den 1. Januar 2020 passen die Zentralschweizer Kantone die Kontroll- und Messpflicht bei Holz- und Gasfeuerungen an das Bundesrecht an. Im Kanton Luzern wird ein Teil der neuen Vorschriften bereits angewendet. Ein anderer Teil ist neu. So muss Kohlenmonoxid (CO) künftig alle vier Jahre in allen Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW gemessen werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://uwe.lu.ch/dienstleistungen/gemeinden.
Datum der Neuigkeit 24. Okt. 2019
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