Hauskehricht und Sperrgut bis 1.50 m
Bitte nur Abfälle bereitstellen, die nicht separat entsorgt werden können. Kehricht ab 07.00 Uhr bereitstellen. |
Der Hauskehricht wird in der Gemeinde Ermensee jeden Dienstag eingesammelt. Verpackungsmaterial, Kunststoff, Schaumstoffpolstergruppen, etc. sowie Sperrgut nicht über 1.50 m und 24 kg können mittels Hauskehricht entsorgt werden. Der Kehricht wird nur mitgenommen, wenn die Abfallsäcke mit den offiziellen Gebührenmarken des Gemeindeverbandes für Abfallentsorgung Luzern-Landschaft (GALL) versehen sind oder wenn der Kehricht im Container mittels Wägechip gewogen werden kann. Container ohne Wägechip werden nur mit Gebührensäcken geleert. Wie viele Gebührenmarken braucht ein Sack: 17-Liter-Sack, 1/2 Marke 35-Liter-Sack, 1 Marke 60-Liter-Sack, 2 Marken 110 Liter-Sack, 3 Marken. Für die Kehrichtabfuhr ist die Firma Leisibach Entsorgungs AG, Hochdorf, 041 914 24 26 zuständig. Wägechip können ebenfalls dort bestellt werden. |
Kontakt | | Reto Müller (Tel. 041 917 23 08) |
E-Mail | | reto.mueller@ermensee.ch |
Materialien | | Hauskehricht |
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Mobile Gift- und Gefahrstoffsammlung
Angenommen werden:
Chemikalienabfälle aus dem privaten Haushaltbereicht, z.B.:
Farben, Lacke, Verdünner, Klebstoffe, Lösungsmittel, Dünger, Insektizide, Pestizide, Fungizide, Duftöle, Entkalkungsmittel, Holzschutzmittel, Reinigungsmittel, Ablaufreiniger, Felckenentferner, Medikamente, Quecksilber-Thermometer, Kosmetika, usw.
Nicht angenommen werden:
Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, z.B.:
Hausmüll, Sperrgut, Batterien, Pneus, Munition, Sprengstoff, radioaktive Stoffe, Neonröhren, Elektroschrott
Achtung:
Giftabfälle in den Originalverpackungen mitbringen
Giftabfälle immer persönlich an das zuständige Personal übergeben
Giftstoffe in keinem Fall vor die geschlossene Sammelstelle stellen. Die widerrechtliche Lagerung und Entsorgung ist gemäss Art. 61 USG strafbar.
Giftabfälle nicht mischen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Abteilung Chemikaliensicherheit Kt. Luzern, Tel. 041 218 64 24.
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Apotheken und Drogerien nehmen Kleinmengen von Gift- und Gefahrstoffabfällen aus Privathaushaltungen kostenlos entgegen. Als weitere Entsorgungsgelegenheiten führt die kantonale Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, Chemikaliensicherheit, drei regionale Giftsammlungen durch:
Samstag, 27.04.2024 09.00 - 12.00 Entlebuch, Entsorgungsstelle Zwischenwassern
Samstag, 08.06.2024 09.00 - 12.00 Schötz, öff. Sammelstelle, Luzernerstrasse 66
Samstag, 26.10.2024 09.00 - 12.00 Rothenburg, Ökihof Ölberg, Bertiswilstrasse 55
Die Organisation und Kosten für die regionale Giftsammlungen werden durch die Abteilung Chemikaliensicherheit übernommen. |
Kontakt | | Abt. Chemikaliensicherheit Kt. Luzern 041 228 64 24 |
E-Mail | | chemikalien@lu.ch |
Materialien | | Gifte/Lösungsmittel/Medikamente |
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