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Abmeldung, Wegzug

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Verantwortlich Telefon
Heim, Jost 041 917 23 10

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Abmeldung / Wegzug Heim, Jost 041 917 23 10    


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Stadt Zug