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Ausländerausweis

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

AusländerInnen erhalten an Stelle eines Schriftenempfangsscheines einen Ausländerausweis.

Der Ausländerausweis wird vom kantonalen Amt für Migration ausgestellt und in der Regel durch die Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde ausgehändigt. Der Ausländerausweis ist stets befristet, und die Verlängerung kann mit Bedingungen verbunden werden. Ausgenommen davon ist die Niederlassungsbewilligung, welche nur mit einer Kontrollfrist versehen ist.

Sobald uns das Amt für Migration den Ausländerausweis zustellt, werden wir Ihnen diesen mit Einzahlungsschein zustellen oder Ihnen mitteilen, dass dieser auf der Gemeindeverwaltung Ermensee abgeholt werden kann.

Verantwortlich Telefon Preis
Heim, Jost 041 917 23 10 variert

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Stadt Zug