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Einbürgerung

Verantwortlich: Hunkeler, Johann

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Ermensee erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Je nach Situation ergeben sich folgende Verfahren:

Schweizer Gesuchsteller - Ermenseer Bürgerrecht
Für die Erteilung des Ermenseer Burgerrechts ist der Gemeinderat zuständig. Sie richten das Einbürgerungsgesuch an den Gemeinderat Ermensee mit einem Zivilstandsausweis des bisherigen Heimatorts (Familienschein bei Familien oder Personenstandsausweis bei Einzelpersonen).

Ausländische Gesuchsteller - Schweizer Bürgerrecht
Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist die Bürgerrechtskommission zuständig. Da das Schweizer Bürgerrecht ein "dreistufiges" ist, das heisst aus dem Gemeinde-, Kantons- und Schweizerbürgerrecht besteht, sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Jusitz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Die Dauer des jeweiligen Einbürgerungsverfahrens hängt von der persönlichen Siuation der Gesuchsteller ab. Gerne informieren wir Sie über die einzelnen Verfahrensabläufe. Weitere Informationen finden Sie zudem in den angefügten Einbürgerungs-Richtlinien.

Preis: variert


Dokument 2018.01_Einburgerungsrichtlinien.pdf (pdf, 31.9 kB)

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