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Kehrichtentsorgung

Zuständiges Amt:Umweltschutzstelle

Abfuhrtag: Montag
An Feiertagen wird die Abfuhr auf Samstagmorgen vorverschoben.

Grundsätzlich können alle privaten Abfalllieferanten zwischen dem Gewichtssystem oder dem Markensystem wählen. Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaft müssen gemäss Abfallentsorgungsreglement ihren Abfall mit dem Gewichtssystem entsorgen.

Gewichtsgebühr
Wer sich für das Gewichtssystem entscheidet, benötigt einen Abfallcontainer bis maximal 800 Liter Inhalt. Der Abfall ist offen oder gebündelt in den Container zu werfen. Der Container ist mit einem Datenchip auszurüsten, der bei der Firma Leisibach, Transporte, Hochdorf bestellt werden kann.

Gebührenmarke
Entscheidet sich jemand für das Markensystem, können die herkömmlichen Abfallsäcke verwendet werden. Diese sind aufgrund ihrer Grösse mit der entsprechenden Anzahl Gebührenmarken zu versehen.

Gebühreninkasso
Der Kehricht in den Säcken ist mit dem Kauf und dem Aufkleben der Gebührenmarke bereits bezahlt. Beim Gewichtssystem wird Ihnen die Kehrichtrechnung von der Geschäftsstelle GALL periodisch zugestellt. Alle Haushaltungen und Betriebe erhalten zudem eine Rechnung für die Grundgebühr, welche die Aufwendungen der Separatabfälle deckt. Die festgelegten Gebühren können Sie auf der letzten Seite dieses Info-Blattes entnehmen.

Sperrgut und übrige Abfälle
Sperrgutbündel bis maximal 1.50m und/oder 24 kg können der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Die Sperrgutgegenstände sind aufgrund ihres Gewichts mit den entsprechenden Gebührenmarken zu versehen und separat zum Abtransportieren bereit zu stellen. Zweimal im Jahr wird von der Gemeinde eine Sperrgutsammlung angeboten. Die Daten der Sammlungen werden per Flugblatt bekannt gegeben.

Verantwortlich Telefon Preis
Wedekind, Lukas 041 917 23 10 Gebühren GALL

Publikationen Kategorie:
Name Herausgeber Autor Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Abfallentsorgung-Vollzugsverordnung Gemeindeverwaltung Gemeinderat Reglement 1. Jan. 2001 (prn, 9.1 kB)
Abfallentsorgungs-Reglement Gemeindeverwaltung Gemeinderat Reglement 1. Jan. 2001 (prn, 41.4 kB)
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Stadt Zug