https://www.ermensee.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=10245
26.04.2024 14:58:41
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur persönlich am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.
zur Übersicht |