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28.03.2024 23:59:28
Die Auskünfte werden nur als Einzelauskünfte, nicht aber als Sammelauskünfte in Form von Listen erteilt.
Die Bekanntgabe von Personendaten an Organe und Institutionen durch die Einwohnerkontrolle ist unentgeltlich.
Für Auskünfte an Private beträgt die Gebühr Fr. 10.00.
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