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24.04.2024 10:46:44


Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Brun, Carina

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein oder amtlicher Ausweis

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Reisepass
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung ist gratis. Bei der Abmeldung via eUmzug www.eumzug.swiss senden wir den Heimatschein von Schweizer Bürgern per Post direkt an die neue Wohngemeinde.

Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur persönlich am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.


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