https://www.ermensee.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=10245
24.04.2024 10:46:44
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur persönlich am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.
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