Haupinhalt

Adressauskünfte

Die Einwohnerkontrolle gibt folgende Daten bekannt, wenn der mündlichen oder schriftlichen Anfrage ein schutzwürdiges Interesse zu Grunde liegt:
  • Namen
  • Vornamen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Adresse

Die Auskünfte werden nur als Einzelauskünfte, nicht aber als Sammelauskünfte in Form von Listen erteilt.

Die Bekanntgabe von Personendaten an Organe und Institutionen durch die Einwohnerkontrolle ist unentgeltlich.

Für Auskünfte an Private beträgt die Gebühr Fr. 10.00.

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