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Protokoll Gemeindeversammlung vom 26. November 2025

5. Dezember 2025

Bekanntmachung (§ 115 Stimmrechtsgesetz)

Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 26. November 2025, nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen.

6294 Ermensee, 5. Dezember 2025