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Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.
Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen besteht im Kanton Luzern deshalb seit Donnerstag, 25. Juni 2026 12:00 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Beachten Sie die Verhaltensregeln bei Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe! (siehe Merkblatt unten)
Weitere Informationen finden Sie auch unter des Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) des Kantons Luzern Landwirtschaft und Wald - Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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| 20260723_Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe (PDF, 999 kB) | Download | 0 | 20260723_Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe |
| 20260723_Verhaltensregeln_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe (PDF, 1.17 MB) | Download | 1 | 20260723_Verhaltensregeln_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe |