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Absolutes Feuerverbot ab 6. August 2026
Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Für die Fische ist die Situation teilweise existenzbedrohend.
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| Medienmitteilung absolutes Feuerverbot im Freien (PDF, 542 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung absolutes Feuerverbot im Freien |
| 20260806_Plakat_Feuerverbot_im_Freien (PDF, 999 kB) | Download | 1 | 20260806_Plakat_Feuerverbot_im_Freien |
| Allgemeinverfuegung_absolutes_Feuerverbot (PDF, 689 kB) | Download | 2 | Allgemeinverfuegung_absolutes_Feuerverbot |
| 20260806_Feuerverbot_Gefahrenstufe5_Verhalten (PDF, 1.16 MB) | Download | 3 | 20260806_Feuerverbot_Gefahrenstufe5_Verhalten |