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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

25. August 2026

Das Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr wird leicht gelockert. Ab sofort gilt wieder ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m). Zudem ist das Feuern an unbefestigten Feuerstellen und das Benutzen von Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Steigen lassen von Heissluftballonen/Himmelslaternen verboten. Details entnehmen Sie bitte dem Anhang.

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Medienmitteilung Feuerverbot (PDF, 1.04 MB) Download 0 Medienmitteilung Feuerverbot
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