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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Das Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr wird leicht gelockert. Ab sofort gilt wieder ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m). Zudem ist das Feuern an unbefestigten Feuerstellen und das Benutzen von Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Steigen lassen von Heissluftballonen/Himmelslaternen verboten. Details entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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| Medienmitteilung Feuerverbot (PDF, 1.04 MB) | Download | 0 | Medienmitteilung Feuerverbot |
| Allgemeinverfügung_Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 141 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung_Feuerverbot Wald und Waldesnähe |
| Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe (PDF, 999 kB) | Download | 2 | Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe |
| Feuerverbot_WaldWaldesnaehe_Verhalten (PDF, 1.17 MB) | Download | 3 | Feuerverbot_WaldWaldesnaehe_Verhalten |