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Betreuungsgutscheine

Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität des Kantons Luzern für Bevölkerung und Wirtschaft werden gestärkt.

Ab dem 1. August 2026 gilt das neue System der Betreuungsgutscheine nach KiBeG für Kinder in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bei ihrer Wohngemeinde beantragen.

Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Wohngemeinde das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.

Wohngemeinde prüft und stellt Gutschein aus
Die Wohngemeinde prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Wohngemeinde den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informiert die Wohngemeinde die Eltern über den Entscheid.

Bei Fragen können sich Eltern an die Gemeindeverwaltung Ermensee wenden. Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs finden Sie auch auf der Website der die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG):

https://disg.lu.ch/themen/kjf/fruehe_foerderung/Familienergaenzende_KinderbetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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