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Information an die WasserbezügerInnen von Ermensee
Die Wasserversorgung Ermensee ist der Lebensmittelgesetzgebung unterworfen. Sie trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Sie muss die Selbstkontrolle nach Art. 23 des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) gewährleisten und ist damit zur Information der Wasserbezügerinnen und Wasserbezüger verpflichtet.
Das von Ihnen bezogene Wasser liefern zu einem Teil die Quellen im Erlosenwald. Sämtliches Quellwasser wird vor dem Einlauf ins Reservoir in einer UV-Anlage entkeimt. Für die Abdeckung des Spitzenverbrauchs wird im Pumpwerk Grundacher zudem Grundwasser ins Netz gefördert. Die Wasserqualität wird mindestens viermal im Jahr durch die Firma UFAG Laboratorien AG überprüft.
Lebensmittelrechtliche Beurteilung 2025
Die untersuchten Proben erfüllen im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 in der aktuellen Version (vgl. betreffend Chlorothalonil Metaboliten Diagramm und Ausführungen auf Seite 2).
Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er Jahren bis 2019 gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen war. Er wurde verbreitet im Acker- und Gemüsebau sowie auf Golfplätzen eingesetzt. Die verschiedenen Chlorothalonil Metaboliten sind Abbauprodukte davon.
Im Sommer 2019 hat der Bund infolge neuer Erkenntnisse aus der EU den Stoff auf seine Risiken hin neu beurteilt. Gegen diese neue Einstufung wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben, welche mit Urteil B-3340/2020 vom 20. März 2024 abgewiesen wurde. Für Chlorothalonil Metaboliten gilt weiterhin ein Höchstwert von 0.1 µg/l. Aufgrund neuer Weisungen des Bundes hat der Kanton Luzern das Vorgehen bei Überschreitungen des Höchstwerts neu festgelegt. So sind die Wasserversorger gehalten, alle seit dem Jahr 2020 evaluierten Sofortmassnahmen zur Reduktion der Metabolitenkonzentration dem Kanton unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Höchstwert weiterhin überschritten werden, hat der Wasserversorger weitergehende Massnahmen auszuarbeiten und dem Kanton zu unterbreiten. Zudem muss der Wasserversorger bei Überschreitung des Höchstwerts unter anderem die Endbezügerinnen und Endbezüger laufend beziehungsweise jährlich über die aktuellen Untersuchungsresultate informieren, bis der Höchstwert wieder eingehalten wird.
Die Wasserversorgung der Gemeinde Ermensee steht betreffend die erwähnten Massnahmen mit der zuständigen kantonalen Dienststelle in Kontakt. Da eine erhöhte Metabolitenkonzentration nicht ausschliesslich die Wasserversorgung Ermensee betrifft, sondern eine Vielzahl der Wasserversorger des Luzerner Seetals, wird die Problematik ebenfalls gemeindeübergreifend diskutiert. Die Endbezügerinnen und Endbezüger werden – wie vorliegend – jährlich mit einem Begleitschreiben zur Wasserrechnung über die Untersuchungsresultate der Wasserproben informiert.
Weiterführende Informationen:
https://lebensmittelkontrolle.lu.ch/trinkwasser#Chlorothalonil
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| 2025.11.10 Brief Wasserbezüger 2025 (PDF, 105.26 kB) | Download | 0 | 2025.11.10 Brief Wasserbezüger 2025 |