Protokoll Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2021Bekanntmachung (§ 115 Stimmrechtsgesetz) Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 14. Juni 2021, nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. 6294 Ermensee, 23. Juni 2021 Dokument Protokoll_Gemeindeversammlung.pdf (pdf, 575.8 kB) Datum der Neuigkeit 23. Juni 2021
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