Zuweisungsplanung ZivilschutzräumeBeim Kanton und bei den Gemeinden gehen im Zusammenhang mit der Militärintervention Russlands in der Ukraine Anfragen betreffend Zivilschutzräumen ein. Die Kantone sind für die Zuweisungsplanung (ZUPLA) der Schutzräume zuständig und haben diese gemäss den rechtlichen Grundlagen vorzunehmen und laufend zu aktualisieren. Unter folgendem Link kann der provisorische Schutzraum für jede Adresse abgefragt werden:https://schutzraumzuweisung.ch/sra/solutions/omng_srauskunft/index.html?a=&kt=LU#srauskunft Die Zuweisungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage. Der Kantonale Führungsstab weist darauf hin, dass es sich um eine provisorische Zuweisungsplanung handelt und diese laufend aktualisiert wird. Die definitive und namentliche Veröffentlichung wird im Bedarfsfall von den Behörden offiziell angeordnet und kommuniziert. Zurzeit sind für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig.
Datum der Neuigkeit 7. März 2022
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