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Teilrevision kantonale Hundeverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen. Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1.1.2023 in Kraft.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie der Beilage oder finden Sie hier.


Dokument Merkblatt_Revision_Hundeverordnung.pdf (pdf, 192.3 kB)


Datum der Neuigkeit 30. Nov. 2022