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25.04.2024 09:33:18


Zählung leer stehender Wohnungen per 1. Juni 2023

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:

- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und

- die am Stichtag zu dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Um die leer stehenden Wohnungen möglichst lückenlos erfassen zu können, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als Eigentümer einer leerstehenden Wohnung bis am 31. Mai 2023 der Gemeindekanzlei (Tel. 041 917 23 10 oder gemeindeverwaltung@ermensee.ch) folgende Angaben machen können: Adresse, Zimmerzahl, Wohnung oder Einfamilienhaus, zum Verkauf oder zur Vermietung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

 



Datum der Neuigkeit 1. Mai 2023
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