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Bürgerrechtskommission
Die Bürgerrechtskommission besteht aus der Präsidentin, dem für das Ressort Einbürgerung verantwortlichen Mitglied des Gemeinderates sowie aus weiteren fünf Mitgliedern. Sie erfüllt alle Aufgaben, die das Bürgerrechtsgesetz den Gemeinden im Zusammenhang mit den Einbürgerungen zuweist.
Sie klärt den rechtserheblichen Sachverhalt von Amtes wegen ab und bezieht die Einwändungen der Stimmberechtigten in den Entscheidungsprozess nach pflichtgemässem Ermessen mit ein.
Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Einbürgerungsgesuche und begründet ihre Entscheide schriftlich.
Sie klärt den rechtserheblichen Sachverhalt von Amtes wegen ab und bezieht die Einwändungen der Stimmberechtigten in den Entscheidungsprozess nach pflichtgemässem Ermessen mit ein.
Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Einbürgerungsgesuche und begründet ihre Entscheide schriftlich.
Kontakt
BürgerrechtskommissionSchulhausstrasse 16
6294 Ermensee
Tel. 041 917 23 10
johann.hunkeler@ermensee.ch