Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Ermensee im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Daneben steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
Aufgaben: | Die wichtigsten Traktanden sind jeweils: - Genehmigung Budget inkl. Steuerfuss
- Genehmigung Jahresbericht
- Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan, der Gemeindestrategie, dem Legislaturprogramm usw.
- Sach- und Kreditgeschäfte
- Wahlgeschäfte (z.B. Revisionsstelle, Kapellenstiftung usw.)
- Erlass der Gemeindeordnung und von Reglementen
- Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
- Zweckumwandlung von Gemeindevermögen
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Voraussetzungen: | In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sein. |
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