Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Private Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin bekanntgegeben:
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum sowie, falls vorhanden, Beruf
- wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird: Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
- wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird: weitere Personendaten
Die Anfrage richten Sie schriftlich an:
Einwohnerkontrolle
6294 Ermensee
oder holen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle.