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Leumundszeugnis


Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Heute setzt sich ein "Leumundszeugnis" laut dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern zusammen aus dem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug sowie einem Betreibungsregisterauszug. Mit diesen drei Dokumenten kann der einwandfreie Leumund nachgewiesen werden.

 

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann beim Zenso
Zentrum für Soziales
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Baldeggstrasse 20
Postfach
6281 Hochdorf
T 041 914 62 00
kesb@zenso.ch bezogen werden.

Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt. Ein Strafregisterauszug kann auch online unter www.strafregister.admin.ch bestellt und bezahlt werden.


Ein Betreibungsregisterauszug kann beim Betreibungsamt Kreis Aesch
Betreibungsamt
Schleifeweg 9
6294 Ermensee
Telefon 041 917 25 87
betreibungsamt@aesch-lu.ch bestellt werden.


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