Steuerrechtliche AuskünfteWir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, kann eine Fristerstreckung in Absprache mit dem Steueramt gewährt werden. Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend. Dafür danken wir Ihnen bestens. Nützliche Hinweise und Dienstleistungen bietet Ihnen auch die Website der kantonalen Dienststelle Steuern unter dem Link: http://www.steuern.lu.ch.
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