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Familienbüchlein


Im Anschluss an die Ziviltrauung wird dem Ehepaar automatisch das Familienbüchlein übergeben, dessen Besitz gesetzlich vorgeschrieben ist. Es dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie und zur Vorlage für die kirchliche Trauung.


Um Ihnen unabhängig einer Ziviltrauung ein Familienbüchlein ausstellen zu können benötigen wir von Ihnen Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Vor- und Nachnamen der Eltern bzw. Ihres Ehepartners. Das Familienbüchlein wird durch das Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde verfasst.

 

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