Heimatschein
Zuständiges Amt: Regionales Zivilstandsamt Hochdorf Der Heimatschein gibt Auskunft über die Heimatzugehörigkeit von Schweizer Staatsangehörigen. Als Grundlage für die Niederlassung ist er bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde hinterlegt. Bei einem Umzug muss er bei der alten Wohnsitzgemeinde herausgelöst und bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder deponiert werden. Bei Namens-, Zivilstands- oder Heimatortänderungen muss der Heimatschein jeweils erneuert werden. Für die Ausstellung des Heimatscheines ist das Zivilstandsamt des Heimatortes zuständig. Um Ihnen einen Heimatschein ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Vor- und Nachnamen der Eltern bzw. Ihres Ehepartners.
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