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Schriftenempfangsschein

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Brun, Carina

Der Ausweis über die erfolgte Regelung des Wohnsitzes heisst Schriftenempfangsschein. Er ist unbefristet und gilt als eigentliche Niederlassungsbewilligung. Bei der Abmeldung sind diese Papiere der Einwohnerkontrolle zurückzugeben. Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Den Schriftenempfangsschein stellen wir Ihnen nach erfolgter Anmeldung in der Gemeinde Ermensee und Hinterlage Ihrer Schriften automatisch zu.

Preis: Fr. 35.00 (in Anmeldegebühr enthalten)


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