Willkommen auf der Website der Gemeinde Ermensee



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Todesfall

Zuständiges Amt: Teilungsamt
Verantwortlich: Hunkeler, Johann

Wir unterstützen die Hinterbliebenen in Todesfällen bei der Koordination zwischen den verschiedenen Behörden. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim zuständigen Zivilstandsamt zu melden. Für die Aufnahme eines Inventars sollten sich die Hinterbliebenen zeitnah auch mit dem Teilungsamt Ermensee in Verbindung setzen.

Tod eines Angehörigen: Was alles geregelt werden muss

Trotz der Trauer müssen beim Tode eines Angehörigen wichtige Dinge erledigt werden:
  • Hausarzt informieren. Wenn der Tod in einem Spital, Pflege- oder Altersheim erfolgt, ist Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen
  • Bei einem aussergewöhnlichen Tod: Polizei informieren
  • So schnell als möglich das zuständige Zivilstandsamt benachrichtigen

Sofern eine Person zu Hause verstorben ist, sind dem Zivilstandsamt folgende Unterlagen mitzubringen:
  • amtliche Todesbescheinigung des Arztes
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)

Das Zivilstandsamt stellt die Bestattungs- oder Kremationsbewilligung aus.


Die Angehörigen haben in einem Todesfall folgende Tätigkeiten zu erledigen:

Vor der Bestattung

  • Todesanzeigen in der Zeitung aufgeben
  • Zu Hause deponiertes Testamt dem Teilungsamt Ermensee einreichen
  • Leidzirkulare für die Angehörigen drucken lassen
  • Leidmahl arrangieren
  • ev. Blumenschmuck bestellen
  • Mit der Friedhofverwaltung (Verwaltungszentrum Hitzkirch plus Tel. 041 917 70 30) bezüglich der Bestattung Verbindung aufnehmen
  • Mit dem Pfarrer (Pfarramt Tel. 041 91712 45) die Gestaltung der Abdankungsfeier besprechen (Lebenslauf, Textwünsche, Orgelspiel etc.
  • Für das Sterbegebet in der Kapelle Ermensee ist mit der Sakristanin Frau Brigitte Suppiger (Tel. 041 917 08 50) Kontakt aufzunehmen.

Nach der Bestattung

  • Schriftliche Mitteilung unter Beilage des Todesscheins an Versicherungen, Pensionskasse, Krankenkasse, Banken, Vermieter, Post, Vereine, militärischen Vorgesetzten etc
  • Danksagung in der Zeitung publizieren
  • Danksagungskarten verschicken
  • Grabunterhalt regeln (z.B. Vertrag mit Bank/Gärtner oder selbst dafür sorgen)
  • Zur Aufnahme des Sicherungsinventars mit dem Teilungsamt Ermensee Kontakt aufnehmen

zur Übersicht