Haupinhalt

Handlungsfähigkeitszeugnis

Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.

Eine Handlungsfähigkeitsbestätigung erhalten Sie, wenn sie in der Region Hochdorf und Sursee wohnhaft sind und sie unter keiner Erwachsenenschutzmassnahme stehen, die ihre Handlungsfähigkeit einschränkt.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim: Zentrum für Soziales KESB (Zenso), Baldeggstrasse 20, 6280 Hochdorf

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