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Steuererklärung Fristerstreckung

Falls das Ausfüllen der Steuererklärung in der aufgedruckten Frist nicht möglich sein sollte, verlangen Sie bitte eine Fristverlängerung. Neu kann die gewünschte Fristverlängerung direkt auf der Website der Dienststelle Steuern beantragt werden (untenstehender Link).

Fristerstreckungen über diese Website sind nur bis 31. August (unselbständige und nichterwerbstätige Personen) bzw. 30. November (selbständigerwerbende Personen) möglich. Längere Einreichefristen können per E-Mail an die gemeindeverwaltung@ermensee.ch bzw. bei der zuständigen Fachabteilung beantragt werden.

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Zuständige Instanz: Steuern

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