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Heimatausweis

Mit dem Ausweis regeln Sie bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes Ihren Wochenaufenthalt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden u.a. auch die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht etc. verbleibt in Ermensee.

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Verantwortliche Person: Carina Brun
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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