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Einwohnerkontrolle - eUmzug

Einfach und in wenigen Schritten können Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug online melden www.eumzug.swiss . Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.

Um eUmzug nutzen zu können, müssen sie volljährig und handlungsfähig sein. Dieser Dienst steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung.

Für ausländische Staatsangehörige ist der Gebrauch von eUmzug nur bei einem Umzug innerhalb des gleichen Kantons möglich. In den anderen Fällen hat die Anmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.

eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten.

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Verantwortliche Person: Carina Brun
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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