Steuern: Stundungsgesuch
Wenn Probleme bestehen die Steuerrechnung fristgerecht zu bezahlen, ist an das Steueramt ein Gesuch für die Zahlungsmodalität zu stellen. Dafür können Sie dieses Online-Formular benützen.
Sie erhalten dann eine verbindliche Zahlungsvereinbarung mit Einzahlungsscheinen. Bei länger als drei Monate dauernden Stundungen erfolgt die Prüfung des Gesuchs in der Regel mit dem "Fragebogen für Zahlungserleichterungen". Bitte nehmen Sie telefonisch mit dem Steueramt Kontakt auf. Aktionen
Verantwortliche Person: Sandra Steinger-Nef Zuständige Instanz: Steuern
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