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Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Kontakt

Johann Hunkeler, Gemeindeschreiber
 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag, 09.30 Uhr bis 10.00 Uhr
 
Urnenstandort

Gemeindekanzlei Ermensee, Schulhausstrasse 16, 6294 Ermensee
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden.

 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmkuvert (grün) und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Urnenbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen (bis spätestens 10.00 Uhr am Abstimmungssonntag) oder es während der Bürostunden am Schalter der Gemeindekanzlei abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag bei der Gemeinde eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmrechtsauweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsauweis enthält
  • der Stimmzettel nicht im Stimmkuvert ist
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • die Stimmabgabe verspätet eintrifft